LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN (Stand 28.04.2008)

ERNST GLAS GMBH, D-88131 LINDAU

 

¤ 1

Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten fŸr den gesamten GeschŠftsverkehr zwischen dem Lieferer und dem Besteller. Sie gelten insbesondere fŸr sŠmtliche getŠtigten, aber noch nicht abgeschlossenen sowie fŸr alle zukŸnftigen GeschŠfte, selbst wenn nicht ausdrŸcklich auf diese Liefer- und Verkaufsbedingungen Bezug genommen wird.

Die Liefer- und Verkaufsbedingungen regeln den gesamten GeschŠftsverkehr zwischen dem Lieferer und dem Besteller abschlie§end. Insbesondere werden Allgemeine GeschŠftsbedingungen des Bestellers wie Einkaufsbedingungen nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhŠngig davon, ob sie gegenŸber diesen Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichende oder ergŠnzende Vorschriften enthalten.

¤ 2

Umfang und Bedingungen des Auftrags ergeben sich aus der schriftlichen AuftragsbestŠtigung des Lieferers. Bei AuftrŠgen bei denen die Lieferung der Ware in so kurzer Zeit nach der Aufgabe der Bestellung erfolgt, da§ eine AuftragsbestŠtigung vorher nicht abgesandt werden kann, ergeben sich Umfang und Bedingungen des Auftrags aus der schriftlichen Rechnung des Lieferers. Die Angebote des Lieferers sind grundsŠtzlich freibleibend. Hat der Lieferer ausnahmsweise ein verbindliches schriftliches Angebot abgegeben und ist dieses vom Besteller fristgerecht angenommen, ist gleichfalls die schriftliche AuftragsbestŠtigung ma§gebend, es sei denn, der Besteller hat ihr unverzŸglich widersprochen.

Die dem Angebot beigefŸgten Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Ma§- und Gewichtsangaben, sind nur ma§gebend, soweit sie ausdrŸcklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Bei Schreib- und Rechenfehlern im Angebot oder in der AuftragsbestŠtigung ist der Lieferer zum RŸcktritt vom Auftrag berechtigt. SchadensersatzansprŸche des Bestellers sind ausgeschlossen.

 

¤ 3

Der Auftrag kann nur sachgerecht durchgefŸhrt werden, wenn der Besteller dem Lieferer die Bedingungen, unter denen die zu liefernden Waren eingesetzt oder verarbeitet werden sollen, in jeder Beziehung ausreichend beschreibt.

Sind durch eine Verletzung der in Abs. 1 geregelten Pflicht die Waren fŸr die Zwecke des Bestellers ungeeignet, hat er trotzdem den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Entsteht durch eine solche Pflichtverletzung ein Schaden an der gelieferten Ware oder an anderen Rechten oder RechtsgŸtern des Bestellers, ist eine Haftung des Lieferers ausgeschlossen.

Soweit es sich um Ware handelt, fŸr die dem Lieferer PrŸfbescheinigungen zur VerfŸgung stehen, stellt er sie dem Besteller auf Anordnung vollstŠndig oder auszugsweise zur VerfŸgung. FŸr die Einhaltung der in den PrŸfbescheinigungen gemachten Auflagen ist der Besteller selbst verantwortlich. Eine Haftung des Lieferers ist ausgeschlossen.

Soweit der Besteller sich vom Lieferer Ÿber die Verarbeitungs- und Anwendungsmšglichkeiten der Ware sowie allgemein Ÿber technische Fragen beraten lЧt, haftet der Lieferer nicht, es sei denn, ihm fŠllt Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last.

 

¤ 4

Angaben Ÿber die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

Ist ausnahmsweise eine verbindliche Lieferfrist vereinbart worden, beginnt sie mit dem Tag der AuftragsbestŠtigung. Ihr Beginn ist jedoch hinausgeschoben, solange noch nicht alle Einzelheiten des Auftrags geklŠrt sind und der Besteller seine Vertragspflichten erfŸllt, insbesondere Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben beschafft sowie eine vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf versandt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Wird der Lieferer durch hšhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlŠngert sich der Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkungen der hšheren Gewalt zuzŸglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der hšheren Gewalt stehen unvorhersehbare und vom Lieferer nicht zu vertretende UmstŠnde gleich, welche dem Lieferer die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmšglich machen. Beispiele dafŸr sind Lieferverzšgerungen bei den vorgesehenen Lieferanten, Arbeitskampf, behšrdliche Ma§nahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstšrungen etwa durch Zerstšrung des Betriebs im Ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungs-anlagen., gravierende Transportstšrungen z. B. durch Stra§enblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Energiemangel, Fahrverbote. Dauern diese UmstŠnde mehr als vier Monate an, hat der Lieferer auch das Recht, vom Auftrag zurŸckzutreten. Auf Verlangen des Bestellers hat er zu erklŠren, ob er zurŸcktreten oder innerhalb einer von ihm zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werde. SchadensersatzansprŸche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Ist die †berschreitung einer angemessenen Lieferfrist vom Lieferer zu vertreten, kommt er erst in Verzug, wenn ihm der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist; bei AuftrŠgen Ÿber Waren, die der Lieferer auf Lager fŸhrt, wenigstens 14 Tage zu betragen. Anschlie§end kann der Besteller vom Vertrag zurŸcktreten. SchadensersatzansprŸche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last.

 

¤ 5

Der Besteller hat den in der AuftragsbestŠtigung angegebenen Preis zuzŸglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Da der Lieferer ein reines Handelsunternehmen ist, darf er den vereinbarten Preis in demselben Umfang erhšhen, in dem sich sein Einkaufspreis nach Abschlu§ des Auftrags erhšht hat.

 

¤ 6

Die in der AuftragsbestŠtigung, in einem evtl. Angebot und in der Rechnung genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrŸcklich etwas anderes vereinbart ist, ab Lindau ausschlie§lich Verpackung, Transport und Versicherung.

Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist , 30 Tage netto zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum gewŠhrt der Lieferer 2 % Skonto. Ein Recht zum Skontoabzug besteht jedoch nicht, wenn ŸberfŠllige Rechnungen vorliegen; dann wird der Nettozahlungseingang zur Regulierung der ŸberfŠlligen BetrŠge verwendet.

 

Wechsel werden nur erfŸllungshalber sowie nur nach Vereinbarung unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Ausstellung bzw. Einreichung an zum dann Ÿblichen Satz berechnet.

Wird das Nettozahlungsziel von 30 Tagen Ÿberschritten, hat der Lieferer das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Hšhe von 2 % Ÿber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7 % zu berechnen. Dieser Zinssatz ist hšher oder niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine Belastung mit einem wesentlich niedrigeren Zinssatz oder der Lieferer mit einem hšheren Zinssatz nachweist. In jedem Fall ist der Lieferer berechtigt, mindestens den gesetzlichen Zinssatz zu fordern.

Das Aufrechnungs- und ZurŸckbehaltungsrecht stehen dem Besteller nur fŸr Forderungen zu, die entweder unbestritten oder rechtskrŠftig festgestellt sind.

Tritt nach Abschlu§ des Vertrags eine wesentliche Verschlechterung der VermšgensverhŠltnisse des Bestellers ein oder wird dem Lieferer eine vorher eingetretene Verschlechterung der VermšgensverhŠltnisse erst nach Abschlu§ des Auftrags bekannt, so ist der Lieferer berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

 

¤ 7

Nimmt der Besteller versandfertig gemeldete Ware nicht rechtzeitig ab, ist der Lieferer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und Zahlung des Auftragspreises zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die ErfŸllung des Auftrags abzulehnen und Schadensersatz wegen NichterfŸllung zu fordern.

Der Lieferer ist auch zu Teillieferungen berechtigt. FŸr Teillieferungen kann er Teilrechnungen ausstellen. FŸr jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert.

Bei AuftrŠgen Ÿber die fortlaufenden Auslieferungen von Waren hat der Besteller die Abrufe und die Sorteneinteilung dem Lieferer rechtzeitig, spŠtestens 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin, aufzugeben. Die Gesamtmenge des Auftrags mu§ binnen eines Jahres nach Auftragserteilung eingeteilt und abgerufen werden. ErfŸllt der Besteller diese Verpflichtung nicht, ist der Lieferer berechtigt, dem Besteller eine Nachfrist zur Einteilung und Abrufung des Auftrags zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf diese Nachfrist selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder fŸr den noch rŸckstŠndigen Teil des Auftrags Schadensersatz wegen NichterfŸllung zu verlangen. Ruft der Besteller Ware in einem Umfang ab, der Ÿber den ursprŸnglich erteilten Auftrag hinausgeht, ist der Lieferer berechtigt, fŸr diese Ware den Preis zu berechnen, den er allgemein bei AuftrŠgen zum Liefertag berechnet.

Die Verpackung wird dem Besteller zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurŸckgenommen. Die Art der Verpackung bestimmt der Lieferer. Wird vom Besteller eine besondere Verpackung gewŸnscht, so gehen die Mehrkosten gleichfalls zu Lasten des Bestellers.

SchadensersatzansprŸche wegen mangelhafter Verpackung der Ware oder wegen Nichtbeachtung einer Verpackungsanweisung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last.

 

¤ 9

Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten des Bestellers.

 

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Das gilt selbst dann, wenn der Lieferer sich ausnahmsweise verpflichtet hat, die Kosten des Versands zu Ÿbernehmen. Der Lieferer ist zum Abschlu§ einer Transportversicherung berechtigt, aber - auch bei Auslandslieferungen - nicht verpflichtet. Die Kosten einer Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller Ÿber, sobald die Lieferung das Werk des Lieferers verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen wie z. B. Montageleistungen Ÿbernommen hat. Verzšgert sich die Absendung aus GrŸnden, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, oder aufgrund eines Verhaltens des Bestellers, so geht die Gefahr mit der Mitteilung des Lieferers Ÿber die Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen Ÿber.

Falls der Besteller nicht eine gegenteilige Weisung erteilt hat, bestimmt der Lieferer das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversicherung, ohne dafŸr verantwortlich zu sein, da§ die schnellste oder die billigste Mšglichkeit gewŠhlt wird. SchadensersatzansprŸche wegen Nichtbeachtung einer Versandanweisung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last.

Bei BeschŠdigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Besteller bei dem Befšrderer unverzŸglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

 

¤ 10

Die gelieferte Ware bleibt das Eigentum des Lieferers, bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die der Lieferer jetzt und kŸnftig gegen ihn hat. Bei Zahlung im Scheck-Wechselverfahren gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Besteller den von ihm angenommenen Wechsel eingelšst hat, nicht schon mit der Einlšsung des Schecks.

Der Besteller darf die Ware, an welcher der Lieferer sich das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen des ordentlichen GeschŠftsbetriebs verarbeiten, es sei denn, da§ er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. FŸr den Fall der Verarbeitung ist schon jetzt vereinbart, da§ dem Lieferer an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Ware ein Miteigentumsanteil zusteht, der dem Wert der Vorbehaltsware im VerhŠltnis zum Wert der anderen verarbeiteten GegenstŠnde entspricht. Der Besteller verwahrt die durch Verarbeitung entstandene neue Sache fŸr den Lieferer. Das gleiche gilt, wenn der Besteller die Ware, an welcher der Lieferer sich das Eigentum vorbehalten hat, mit anderen GegenstŠnden vermischt, vermengt oder verbindet.

Der Besteller darf die Ware, an welcher der Lieferer sich das Eigentum vorbehalten hat oder an welcher dem Lieferer Miteigentum zusteht, im Rahmen des ordentlichen GeschŠftsgangs verŠu§ern, es sei denn, da§ er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfŠnden oder zur Sicherheit Ÿbereignen. Eine VerŠu§erung in das Ausland ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferers zulŠssig. VerŠu§ert der Besteller Vorbehaltsware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen des Lieferers die ihm aus der VerŠu§erung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten an den Lieferer ab. Der Lieferer kann verlangen, da§ der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und dem Lieferer alle AuskŸnfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nštig sind. Der Besteller darf die dem Lieferer abgetretenen Forderungen jedoch einziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Werden die Forderungen des Bestellers aus der WeiterverŠu§erung der Vorbehaltsware des Lieferers in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Besteller dem Lieferer schon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen bzw. dem anerkannten Saldo ab, und zwar in der Hšhe, in der darin Forderungen aus der WeiterverŠu§erung der Vorbehaltsware des Lieferers enthalten sind. Steht dem Lieferer an der verŠu§erten Ware nur Miteigentum zu, so gilt die eben genannte Abtretung nur in Hšhe des Wertes des Miteigentums des Lieferers. Wird Ware, an welcher sich der Lieferer das Eigentum vorbehalten hat oder an welcher dem Lieferer Miteigentum zusteht, zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis verŠu§ert, so gilt die oben genannte Abtretung nur in Hšhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Lieferers bzw. in Hšhe des Wertes des Miteigentums des Lieferers. ErhŠlt der Besteller fŸr die VerŠu§erung der Vorbehaltsware des Lieferers einen Scheck oder Wechsel, so Ÿbereignet er dem Lieferer schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen des Lieferers den Scheck oder Wechsel. Er verpflichtet sich, den Scheck oder Wechsel fŸr den Lieferer sorgfŠltig zu verwahren. Im Ÿbrigen gilt die Regelung im vorstehenden Absatz entsprechend.

†bersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den sonst dem Lieferer eingerŠumten Sicherheiten die Forderungen des Lieferers gegen den Besteller um mehr als 20%, so ist der Lieferer insoweit zu Freigabe verpflichtet, falls der Besteller dies verlangt.

Der Besteller hat dem Lieferer sofort auf schnellstem Wege Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die Vorbehaltsware oder andere GegenstŠnde oder Forderungen, an denen dem Lieferer Rechte zustehen, von Dritten gepfŠndet werden oder sonst eine BeeintrŠchtigung zu befŸrchten ist. Der Anzeige sind die nštigen Unterlagen beizufŸgen. Kosten, die dem Lieferer durch solche VorfŠlle entstehen, hat der Besteller dem Lieferer zu erstatten.

 

¤ 11

Bei MŠngel der Ware kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung ist der Lieferer zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur DurchfŸhrung der Nachbesserung ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer auf Wunsch zuzusenden; die Kosten fŸr die Versendung trŠgt der Lieferer.

Der Besteller ist jedoch berechtigt, die RŸckgŠngigmachung des Auftrags oder die Herabsetzung des Auftragspreises zu verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlŠgt, insbesondere

           - die Nachbesserung unmšglich ist,

           - die Nachbesserung dem Lieferer in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt,

           - der Lieferer die Nachbesserung verweigert,

           - der Lieferer die Nachbesserung schuldhaft verzšgert.

Auch bei einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht ist ein Anspruch auf Schadensersatz, und zwar auch fŸr den Schaden, der durch die zu spŠte AusfŸhrung der Nachbesserung entsteht, ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last. Der Besteller ist nur berechtigt, die RŸckgŠngigmachung des Auftrags oder die Herabsetzung des Auftragspreises zu verlangen. Der Ausschlu§ des Schadensersatzanspruchs gilt nicht, wenn der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Eine Haftung fŸr FolgeschŠden, d. h. fŸr SchŠden an anderen RechtsgŸtern des Bestellers, aus entgangenem Gewinn usw., ist ausgeschlossen, soweit nicht der Lieferer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der Ware auch fŸr FolgeschŠden einzusetzen hat.

FŸr normale Abnutzung und MŠngel, die durch zu geringe Pflege, Lagerung unter nicht angemessenen Bedingungen oder unsachgemЧe Behandlung der Ware verursacht werden, haftet der Lieferer nicht.

Soweit aus anderen Lieferungen an den Besteller noch fŠllige Forderungen des Lieferers bestehen, ist der Lieferer zur Nachbesserung nur Zug um Zug gegen die ErfŸllung dieser Forderungen verpflichtet.

 

¤ 12

GewŠhrleistung

1. Auf die Dauer von 12 Monaten seit der Abnahme, bei frŸherem GefahrŸbergang ab diesem Zeitpunkt, gewŠhrleisten wir eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit in Werkstoff und Werksarbeit sowie das Vorhandensein etwa zugesicherter Eigenschaften.

2. Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzŸglich nach Lieferung auf seine vertragsgemЧe Beschaffenheit zu ŸberprŸfen.

Etwaige MŠngel sind unverzŸglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

3. Wir leisten GewŠhr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz mangelhafter Teile.

Auf Verlangen hat der Besteller bestandene Teile frachtfrei an uns zurŸckzusenden. Erweist sich der Mangel als berechtigt, erstatten wir die Frachtkosten und Ÿbernehmen wir die Kosten fŸr die Zusendung instandgesetzter oder erneuter Teile.

4. Scheitern wiederholte Nachbesserungsversuche oder erweist sich die Nachbesserung als mit zumutbaren Aufwand nicht durchfŸhrbar, hat der Besteller das Recht zur Minderung der vereinbarten VergŸtung oder zum RŸcktritt vom Vertrag. Dieses RŸcktrittsrecht beschrŠnkt sich auf den von dem Mangel betroffenen Teil des

Vertragsgegenstandes, soweit nicht in Folge des Mangels das Werk insgesamt fŸr den Bestellers ohne Interesse ist.

5. Weitergehende AnsprŸche, insbesondere SchadensersatzansprŸche wegen NichterfŸllung oder wegen irgendwelcher MangelschŠden oder MangelfolgschŠden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsŠtzlich oder grob fahrlŠssig verursacht sein sollte.


¤ 13

SchadensersatzansprŸche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, Unmšglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschlu§, sind ausgeschlossen, es sei denn dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last. Dieser Haftungsausschlu§ gilt nicht, soweit der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

 

¤ 14

Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedŸrfen der Schriftform.

 

¤ 15

ErfŸllungsort fŸr die Leistungen beider Vertragspartner ist D-88131 Lindau.

Gerichtsstand fŸr alle Streitigkeiten zwischen dem Lieferer und dem Besteller auch aus Schecks oder Wechseln ist     D-88131 Lindau, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des šffentlichen Rechts bzw. ein šffentlich-rechtliches Sondervermšgen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Lieferer hat auch das Recht, statt dessen am Sitz des Bestellers zu klagen.