LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN (Stand 28.04.2008)
ERNST GLAS GMBH, D-88131 LINDAU
¤ 1
Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten
fŸr den gesamten GeschŠftsverkehr
zwischen dem Lieferer und dem Besteller. Sie gelten insbesondere fŸr sŠmtliche
getŠtigten, aber noch nicht abgeschlossenen sowie fŸr alle zukŸnftigen
GeschŠfte, selbst wenn nicht ausdrŸcklich auf diese Liefer- und
Verkaufsbedingungen Bezug genommen wird.
Die Liefer- und Verkaufsbedingungen regeln den
gesamten GeschŠftsverkehr zwischen
dem Lieferer und dem Besteller abschlie§end. Insbesondere werden Allgemeine GeschŠftsbedingungen
des Bestellers wie Einkaufsbedingungen nicht Vertragsbestandteil, und zwar
unabhŠngig davon, ob sie gegenŸber diesen Liefer- und Verkaufsbedingungen
abweichende oder ergŠnzende Vorschriften enthalten.
¤ 2
Umfang und Bedingungen des Auftrags ergeben sich aus der schriftlichen AuftragsbestŠtigung
des Lieferers. Bei AuftrŠgen bei
denen die Lieferung der Ware in so kurzer Zeit nach der Aufgabe der Bestellung
erfolgt, da§ eine AuftragsbestŠtigung vorher nicht abgesandt werden kann,
ergeben sich Umfang und Bedingungen des Auftrags aus der schriftlichen Rechnung
des Lieferers. Die Angebote des Lieferers sind grundsŠtzlich freibleibend. Hat
der Lieferer ausnahmsweise ein verbindliches schriftliches Angebot abgegeben
und ist dieses vom Besteller fristgerecht angenommen, ist gleichfalls die
schriftliche AuftragsbestŠtigung ma§gebend, es sei denn, der Besteller hat ihr
unverzŸglich widersprochen.
Die dem Angebot beigefŸgten Unterlagen, wie
z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Ma§- und Gewichtsangaben, sind nur ma§gebend,
soweit sie ausdrŸcklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Bei Schreib- und Rechenfehlern im Angebot
oder in der AuftragsbestŠtigung ist der Lieferer zum RŸcktritt vom Auftrag
berechtigt. SchadensersatzansprŸche des Bestellers sind ausgeschlossen.
¤ 3
Der Auftrag kann nur sachgerecht
durchgefŸhrt werden, wenn der Besteller dem Lieferer die Bedingungen, unter denen die zu liefernden Waren eingesetzt oder verarbeitet werden sollen, in jeder Beziehung ausreichend
beschreibt.
Sind durch eine Verletzung der in Abs. 1
geregelten Pflicht die Waren fŸr die Zwecke des Bestellers ungeeignet, hat er
trotzdem den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Entsteht durch eine solche
Pflichtverletzung ein Schaden an der gelieferten Ware oder an anderen Rechten
oder RechtsgŸtern des Bestellers, ist eine Haftung des Lieferers
ausgeschlossen.
Soweit es sich um Ware handelt, fŸr die dem
Lieferer PrŸfbescheinigungen zur VerfŸgung stehen, stellt er sie dem Besteller
auf Anordnung vollstŠndig oder auszugsweise zur VerfŸgung. FŸr die Einhaltung
der in den PrŸfbescheinigungen gemachten Auflagen ist der Besteller selbst
verantwortlich. Eine Haftung des Lieferers ist ausgeschlossen.
Soweit der Besteller sich vom Lieferer Ÿber
die Verarbeitungs- und Anwendungsmšglichkeiten der Ware sowie allgemein Ÿber
technische Fragen beraten lЧt, haftet der Lieferer nicht, es sei denn, ihm
fŠllt Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last.
¤ 4
Angaben Ÿber die Lieferfrist sind unverbindlich,
soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Ist ausnahmsweise eine verbindliche
Lieferfrist vereinbart worden, beginnt sie mit dem Tag der AuftragsbestŠtigung.
Ihr Beginn ist jedoch hinausgeschoben, solange noch nicht alle Einzelheiten des
Auftrags geklŠrt sind und der Besteller seine Vertragspflichten erfŸllt,
insbesondere Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben beschafft sowie eine
vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die
Ware bis zu ihrem Ablauf versandt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Wird der Lieferer durch hšhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlŠngert sich der Liefertermin ohne weiteres um
die Dauer der Einwirkungen der hšheren Gewalt zuzŸglich einer angemessenen
Anlaufzeit. Der hšheren Gewalt stehen unvorhersehbare und vom Lieferer nicht zu
vertretende UmstŠnde gleich, welche dem Lieferer die Lieferung unzumutbar
erschweren oder unmšglich machen. Beispiele dafŸr sind Lieferverzšgerungen bei
den vorgesehenen Lieferanten, Arbeitskampf, behšrdliche Ma§nahmen, Rohmaterial-
oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstšrungen etwa durch Zerstšrung des
Betriebs im Ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall
unentbehrlicher Fertigungs-anlagen., gravierende Transportstšrungen z. B. durch
Stra§enblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Energiemangel, Fahrverbote.
Dauern diese UmstŠnde mehr als vier Monate an, hat der Lieferer auch das Recht,
vom Auftrag zurŸckzutreten. Auf Verlangen des Bestellers hat er zu erklŠren, ob
er zurŸcktreten oder innerhalb einer von ihm zu bestimmenden angemessenen Frist
liefern werde. SchadensersatzansprŸche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Ist die †berschreitung einer angemessenen
Lieferfrist vom Lieferer zu vertreten, kommt er erst in Verzug, wenn ihm der
Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese
ungenutzt abgelaufen ist; bei AuftrŠgen Ÿber Waren, die der Lieferer auf Lager
fŸhrt, wenigstens 14 Tage zu betragen. Anschlie§end kann der Besteller vom
Vertrag zurŸcktreten. SchadensersatzansprŸche des Bestellers sind
ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe
FahrlŠssigkeit zur Last.
¤ 5
Der Besteller hat den in der
AuftragsbestŠtigung angegebenen Preis zuzŸglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Da der Lieferer ein reines
Handelsunternehmen ist, darf er den vereinbarten Preis in demselben Umfang
erhšhen, in dem sich sein Einkaufspreis nach Abschlu§ des Auftrags erhšht hat.
¤ 6
Die in der AuftragsbestŠtigung, in einem
evtl. Angebot und in der Rechnung genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrŸcklich etwas
anderes vereinbart ist, ab Lindau ausschlie§lich Verpackung, Transport und Versicherung.
Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes
vereinbart ist , 30 Tage netto
zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von
zehn Tagen nach Rechnungsdatum gewŠhrt der Lieferer 2 % Skonto. Ein Recht zum
Skontoabzug besteht jedoch nicht, wenn ŸberfŠllige Rechnungen vorliegen; dann
wird der Nettozahlungseingang zur Regulierung der ŸberfŠlligen BetrŠge
verwendet.
Wechsel werden nur erfŸllungshalber sowie
nur nach Vereinbarung unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit
angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Ausstellung bzw. Einreichung an
zum dann Ÿblichen Satz berechnet.
Wird das Nettozahlungsziel von 30 Tagen
Ÿberschritten, hat der Lieferer das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne
Mahnung Zinsen in Hšhe von 2 % Ÿber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7 % zu berechnen. Dieser Zinssatz ist hšher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine Belastung mit einem wesentlich
niedrigeren Zinssatz oder der Lieferer mit einem hšheren Zinssatz nachweist. In
jedem Fall ist der Lieferer berechtigt, mindestens den gesetzlichen Zinssatz zu
fordern.
Das Aufrechnungs- und ZurŸckbehaltungsrecht stehen dem Besteller nur fŸr Forderungen zu, die
entweder unbestritten oder rechtskrŠftig
festgestellt sind.
Tritt nach Abschlu§ des Vertrags eine
wesentliche Verschlechterung der VermšgensverhŠltnisse des Bestellers ein oder
wird dem Lieferer eine vorher eingetretene Verschlechterung der
VermšgensverhŠltnisse erst nach Abschlu§ des Auftrags bekannt, so ist der
Lieferer berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu fordern.
¤ 7
Nimmt der Besteller versandfertig gemeldete Ware nicht rechtzeitig
ab, ist der Lieferer berechtigt, die
Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und Zahlung des
Auftragspreises zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die
ErfŸllung des Auftrags abzulehnen und Schadensersatz wegen NichterfŸllung zu
fordern.
Der Lieferer ist auch zu Teillieferungen
berechtigt. FŸr Teillieferungen kann
er Teilrechnungen ausstellen. FŸr
jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert.
Bei AuftrŠgen Ÿber die fortlaufenden
Auslieferungen von Waren hat der
Besteller die Abrufe und die Sorteneinteilung dem Lieferer rechtzeitig, spŠtestens 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin, aufzugeben. Die Gesamtmenge des Auftrags mu§ binnen eines Jahres nach
Auftragserteilung eingeteilt und abgerufen werden. ErfŸllt der Besteller diese
Verpflichtung nicht, ist der Lieferer berechtigt, dem Besteller eine Nachfrist
zur Einteilung und Abrufung des Auftrags zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf
diese Nachfrist selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder fŸr den noch
rŸckstŠndigen Teil des Auftrags Schadensersatz wegen NichterfŸllung zu
verlangen. Ruft der Besteller Ware in einem Umfang ab, der Ÿber den
ursprŸnglich erteilten Auftrag hinausgeht, ist der Lieferer berechtigt, fŸr
diese Ware den Preis zu berechnen, den er allgemein bei AuftrŠgen zum Liefertag
berechnet.
Die Verpackung wird dem Besteller zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurŸckgenommen. Die Art der Verpackung bestimmt der Lieferer.
Wird vom Besteller eine besondere Verpackung gewŸnscht, so gehen die Mehrkosten
gleichfalls zu Lasten des Bestellers.
SchadensersatzansprŸche wegen
mangelhafter Verpackung der Ware oder wegen Nichtbeachtung einer Verpackungsanweisung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe
FahrlŠssigkeit zur Last.
¤ 9
Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf
Kosten des Bestellers.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des
Bestellers. Das gilt selbst dann, wenn der Lieferer sich ausnahmsweise
verpflichtet hat, die Kosten des Versands zu Ÿbernehmen. Der Lieferer ist zum
Abschlu§ einer Transportversicherung berechtigt, aber - auch bei
Auslandslieferungen - nicht verpflichtet. Die Kosten einer
Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht auf den
Besteller Ÿber, sobald die Lieferung das Werk des Lieferers verlassen hat, und
zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere
Leistungen wie z. B. Montageleistungen Ÿbernommen hat. Verzšgert sich die
Absendung aus GrŸnden, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, oder aufgrund
eines Verhaltens des Bestellers, so geht die Gefahr mit der Mitteilung des
Lieferers Ÿber die Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen Ÿber.
Falls der Besteller nicht eine gegenteilige
Weisung erteilt hat, bestimmt der Lieferer das Transportmittel, den
Transportweg und die Transportversicherung, ohne dafŸr verantwortlich zu sein,
da§ die schnellste oder die billigste Mšglichkeit gewŠhlt wird. SchadensersatzansprŸche
wegen Nichtbeachtung einer Versandanweisung sind ausgeschlossen, es sei denn,
dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last.
Bei BeschŠdigung oder Verlust der Ware auf
dem Transport hat der Besteller bei dem Befšrderer unverzŸglich eine
Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
¤ 10
Die gelieferte Ware bleibt das Eigentum
des Lieferers, bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die der Lieferer jetzt und kŸnftig gegen ihn hat.
Bei Zahlung im Scheck-Wechselverfahren gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn
der Besteller den von ihm angenommenen Wechsel eingelšst hat, nicht schon mit
der Einlšsung des Schecks.
Der Besteller darf die Ware, an welcher der
Lieferer sich das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen des ordentlichen
GeschŠftsbetriebs verarbeiten, es sei denn, da§ er sich in Zahlungsverzug
befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. FŸr den Fall der Verarbeitung ist
schon jetzt vereinbart, da§ dem Lieferer an der durch die Verarbeitung
entstandenen neuen Ware ein Miteigentumsanteil zusteht, der dem Wert der
Vorbehaltsware im VerhŠltnis zum Wert der anderen verarbeiteten GegenstŠnde
entspricht. Der Besteller verwahrt die durch Verarbeitung entstandene neue
Sache fŸr den Lieferer. Das gleiche gilt, wenn der Besteller die Ware, an
welcher der Lieferer sich das Eigentum vorbehalten hat, mit anderen
GegenstŠnden vermischt, vermengt oder verbindet.
Der Besteller darf die Ware, an welcher der
Lieferer sich das Eigentum vorbehalten hat oder an welcher dem Lieferer
Miteigentum zusteht, im Rahmen des ordentlichen GeschŠftsgangs verŠu§ern, es sei denn, da§ er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfŠnden oder zur
Sicherheit Ÿbereignen. Eine VerŠu§erung in das Ausland ist nur mit der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferers zulŠssig. VerŠu§ert der
Besteller Vorbehaltsware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen des Lieferers die ihm aus
der VerŠu§erung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und
Eigentumsvorbehalten an den Lieferer ab. Der Lieferer kann verlangen, da§ der
Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und dem Lieferer alle
AuskŸnfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nštig sind. Der Besteller darf
die dem Lieferer abgetretenen Forderungen jedoch einziehen, solange er sich
nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Werden die
Forderungen des Bestellers aus der WeiterverŠu§erung der Vorbehaltsware des
Lieferers in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Besteller dem Lieferer
schon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen bzw. dem anerkannten
Saldo ab, und zwar in der Hšhe, in der darin Forderungen aus der
WeiterverŠu§erung der Vorbehaltsware des Lieferers enthalten sind. Steht dem
Lieferer an der verŠu§erten Ware nur Miteigentum zu, so gilt die eben genannte
Abtretung nur in Hšhe des Wertes des Miteigentums des Lieferers. Wird Ware, an
welcher sich der Lieferer das Eigentum vorbehalten hat oder an welcher dem Lieferer
Miteigentum zusteht, zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis verŠu§ert,
so gilt die oben genannte Abtretung nur in Hšhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware des Lieferers bzw. in Hšhe des Wertes des Miteigentums des
Lieferers. ErhŠlt der Besteller fŸr die VerŠu§erung der Vorbehaltsware des
Lieferers einen Scheck oder Wechsel, so Ÿbereignet er dem Lieferer
schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen des Lieferers den Scheck oder
Wechsel. Er verpflichtet sich, den
Scheck oder Wechsel fŸr den Lieferer sorgfŠltig zu verwahren. Im Ÿbrigen gilt
die Regelung im vorstehenden Absatz entsprechend.
†bersteigt der Wert der Vorbehaltsware
zusammen mit den sonst dem Lieferer eingerŠumten Sicherheiten die Forderungen
des Lieferers gegen den Besteller um mehr als 20%, so ist der Lieferer insoweit
zu Freigabe verpflichtet, falls der Besteller dies verlangt.
Der Besteller hat dem Lieferer sofort auf
schnellstem Wege Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die
Vorbehaltsware oder andere GegenstŠnde oder Forderungen, an denen dem Lieferer
Rechte zustehen, von Dritten gepfŠndet werden oder sonst eine BeeintrŠchtigung
zu befŸrchten ist. Der Anzeige sind die nštigen Unterlagen beizufŸgen. Kosten,
die dem Lieferer durch solche VorfŠlle entstehen, hat der Besteller dem
Lieferer zu erstatten.
¤ 11
Bei MŠngel der Ware kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung ist der Lieferer
zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur DurchfŸhrung der Nachbesserung ist der
Besteller verpflichtet, dem Lieferer auf Wunsch zuzusenden; die Kosten fŸr die
Versendung trŠgt der Lieferer.
Der Besteller ist jedoch berechtigt, die RŸckgŠngigmachung
des Auftrags oder die Herabsetzung
des Auftragspreises zu verlangen,
wenn die Nachbesserung fehlschlŠgt,
insbesondere
- die
Nachbesserung unmšglich ist,
- die
Nachbesserung dem Lieferer in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt,
- der
Lieferer die Nachbesserung verweigert,
- der
Lieferer die Nachbesserung schuldhaft verzšgert.
Auch bei einer schuldhaften Verletzung
der Nachbesserungspflicht ist ein Anspruch auf Schadensersatz, und zwar auch fŸr den Schaden, der durch die zu
spŠte AusfŸhrung der Nachbesserung entsteht, ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe
FahrlŠssigkeit zur Last. Der Besteller ist nur berechtigt, die
RŸckgŠngigmachung des Auftrags oder die Herabsetzung des Auftragspreises zu
verlangen. Der Ausschlu§ des Schadensersatzanspruchs gilt nicht, wenn der Ware
eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Eine Haftung fŸr FolgeschŠden, d. h. fŸr SchŠden an anderen RechtsgŸtern des
Bestellers, aus entgangenem Gewinn usw., ist ausgeschlossen, soweit nicht der Lieferer wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft der Ware auch fŸr FolgeschŠden einzusetzen hat.
FŸr normale Abnutzung und MŠngel, die durch
zu geringe Pflege, Lagerung unter nicht angemessenen Bedingungen oder
unsachgemЧe Behandlung der Ware verursacht werden, haftet der Lieferer nicht.
Soweit aus anderen Lieferungen an den Besteller
noch fŠllige Forderungen des Lieferers bestehen, ist der Lieferer zur
Nachbesserung nur Zug um Zug gegen die ErfŸllung dieser Forderungen
verpflichtet.
¤ 12
GewŠhrleistung
1. Auf die Dauer von 12 Monaten seit der Abnahme, bei frŸherem GefahrŸbergang
ab diesem Zeitpunkt, gewŠhrleisten wir eine dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechende Mangelfreiheit in Werkstoff und Werksarbeit sowie das
Vorhandensein etwa zugesicherter Eigenschaften.
2. Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzŸglich nach
Lieferung auf seine vertragsgemЧe Beschaffenheit zu ŸberprŸfen.
Etwaige MŠngel sind unverzŸglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
3. Wir leisten GewŠhr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz
mangelhafter Teile.
Auf Verlangen hat der Besteller bestandene Teile frachtfrei an uns
zurŸckzusenden. Erweist sich der Mangel als berechtigt, erstatten wir die
Frachtkosten und Ÿbernehmen wir die Kosten fŸr die Zusendung instandgesetzter
oder erneuter Teile.
4. Scheitern wiederholte Nachbesserungsversuche oder erweist sich die
Nachbesserung als mit zumutbaren Aufwand nicht durchfŸhrbar, hat der Besteller
das Recht zur Minderung der vereinbarten VergŸtung oder zum RŸcktritt vom
Vertrag. Dieses RŸcktrittsrecht beschrŠnkt sich auf den von dem Mangel
betroffenen Teil des
Vertragsgegenstandes, soweit nicht in Folge des Mangels das Werk insgesamt fŸr
den Bestellers ohne Interesse ist.
5. Weitergehende AnsprŸche, insbesondere SchadensersatzansprŸche wegen
NichterfŸllung oder wegen irgendwelcher MangelschŠden oder MangelfolgschŠden
sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsŠtzlich oder
grob fahrlŠssig verursacht sein sollte.
¤ 13
SchadensersatzansprŸche des Bestellers
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung,
Produzentenhaftung, falscher Beratung, Unmšglichkeit, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschlu§, sind ausgeschlossen, es sei denn dem Lieferer fŠllt Vorsatz oder grobe
FahrlŠssigkeit zur Last. Dieser Haftungsausschlu§ gilt nicht, soweit der Ware
eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
¤ 14
Abweichungen von diesen Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen bedŸrfen der Schriftform.
¤ 15
ErfŸllungsort fŸr die Leistungen beider Vertragspartner ist D-88131
Lindau.
Gerichtsstand fŸr alle Streitigkeiten zwischen dem Lieferer und dem
Besteller auch aus Schecks oder Wechseln ist D-88131 Lindau, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische
Person des šffentlichen Rechts bzw. ein šffentlich-rechtliches Sondervermšgen
ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand
hat. Der Lieferer hat auch das Recht, statt dessen am Sitz des Bestellers zu
klagen.